Leistung und Ablauf

Unsere Leistung

Wir prüfen Ihre Angaben, übertragen sie auf den amtlichen Vordruck (GewA 1, 2 oder 3, einschließlich erforderlicher Beiblätter) und senden ihn per Einschreiben an die zuständige Behörde. Den Versand dokumentieren wir, den Status sehen Sie jederzeit unter „Antragsstatus“. Die Kosten werden Ihnen im letzten Schritt vor der Beauftragung vollständig angezeigt.

Was wir tun – und was nicht

Betriebsverlegung

Seit 01.11.2025 wird eine vollständige Verlegung in einen anderen Meldebezirk nur noch bei der neu zuständigen Behörde angezeigt; diese informiert die bisherige Behörde (§ 14 Abs. 1 Satz 3 GewO, § 3 Abs. 2a GewAnzV). Eine gesonderte Abmeldung ist dann nicht erforderlich – wir bestellen und berechnen sie auch nicht.

Zuständigkeit

Die zuständige Stelle ermitteln wir anhand der amtlichen Gemeindezuordnung der Betriebsstätte, nicht allein anhand der Postleitzahl. Vor dem Versand bestätigen wir Anschrift und Einreichungsverfahren der Stelle.